Miete sparen und durchstarten.
Anmietungsfonds

Der Anmietungsfonds unterstützt neue Konzepte aus Gastronomie, Einzelhandel oder Dienstleistungen dabei, bezahlbare Ladenlokale in Duisburg zu finden – mitten in der Innenstadt und in ausgewählten Bezirken.
Anmietungsfonds: Darum geht’s.
Sie haben ein Gewerbekonzept mit Publikumsverkehr und suchen ein Ladenlokal, das wirtschaftlich tragbar ist? Der Anmietungsfonds senkt die Mietbelastung für die Startphase und schafft so Raum für neue Nutzungen in der City und in den Stadtteilzentren. Ziel ist, dass gute Konzepte nicht an der Miete scheitern und nach der Förderung am Standort bleiben.

Die Idee
Ganz einfach: Nach erfolgreicher Bewerbung mieten Sie ein leerstehendes Ladenlokal zu einer subventionierten Miete an. Gefördert werden Konzepte mit Publikumsverkehr wie Einzelhandel (auch Pop-up), Gastronomie, Dienstleistungen, Start-ups oder vergleichbare Nutzungen. Die zuschussfähige Fläche ist auf bis zu 300 m² begrenzt und die Förderung läuft bis zum 31.12.2026. Das Modell gibt es zweifach: für Citylagen durch das Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren vom Land NRW und – nach ersten Erfolgen – als städtischen Anmietungsfonds für die Bezirke.

- 33 +Leerstandsvermittlungen
- 500k €Eingesetzte Fördermittel
- 297 +Geschaffene Arbeitsplätze
In 3 Schritten zur Förderung
Sie haben eine Idee für die City und möchten sie mit unserer Unterstützung umsetzen? Der Weg zur Förderung ist unkompliziert – unser Citymanagement-Team begleitet Sie von der ersten Frage bis zum fertigen Konzept.
Standort checken:
Wenn es um eine Umsetzung in der City geht, prüfen Sie zunächst, ob Ihr Wunschstandort im Förderbereich liegt.
Bewerben:
Reichen Sie Ihr Konzept über das Bewerbungsformular ein.
Rückmeldung & nächster Schritt:
Wir melden uns bei Ihnen, klären offene Punkte und begleiten Sie im weiteren Prozess.
Einfach bewerben – so geht´s.
Sie können Ihre Bewerbung ab sofort einreichen – ohne Warteliste, ohne Umwege. Im Formular beschreiben Sie kurz Ihr Konzept, den gewünschten Standort (Innenstadt oder Bezirk) und was Sie für den Start brauchen. Anschließend prüft eine Jury die eingegangenen Konzepte und entscheidet, welches Konzept zu welchem verfügbaren Ladenlokal passt. Wenn sinnvoll, können auch mehrere Konzepte zusammen in eine Fläche einziehen. Die zuschussfähige Größe ist dabei auf 300 m² begrenzt.

Wer kann sich bewerben?
Es darf sich nicht um eine Umsiedlung eines bereits in der Innenstadt verorteten Geschäfts handeln.
Es werden nur als Gewerbe angemeldete Unternehmen/Personen berücksichtigt.
Bevorzugt werden Konzepte, die die Passantenfrequenz erhöhen.
Gefördert werden: Konzepte aus dem Einzelhandel (auch Start-ups oder Pop-up-Stores), Bildungskonzepte, Gastronomie-Konzepte, Dienstleistungskonzepte mit Publikumsverkehr, Hofläden (für den Verkauf von regionalen, landwirtschaftlichen Produkten), Showrooms (auch für Onlinekonzepte), Kulturelle Nutzungen mit Publikumsverkehr (z. B. Ateliers), Konzepte, die bürgerschaftliches und/oder nachbarschaftliches Engagement fördern (z. B. RepairCafés), weitere zukunftsgerichtete Konzepte
